Allgemeine Geschäftsbedinungen
Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen
1.1 Allgemeines
1.1.1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle über unsere Online-Präsenz geschlossenen Verträge zwischen uns, Ben Jacobs / Nice & Short (im Folgenden “wir”, “uns” “Auftragnehmer”); Quellenstraße 6a, 61118 Bad Vilbel; Telefonnummer: +49 176 80448719; E-Mail-Adresse: info@niceandshort.de und Ihnen als unseren Kunden (folgende “Kunde”).
1.1.2 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden.
1.1.3 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.1.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.1.5 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
1.1.7 Über unsere Online-Präsenz werden Produkte dargestellt und beworben. Dies stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags dar. Vielmehr handelt es sich um eine Einladung an Unternehmer gemäß § 14 BGB oder Kaufleute nach dem Handelsgesetzbuch, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags an den Auftragnehmer zu richten.
1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden
1.2.1 Sofern der Kunde dem Auftragnehmer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Erfüllung der in Auftrag gegeben Leistungen zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrecht etc.) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Auftragnehmer ist vor allem nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Der Auftragnehmer wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
1.2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z. B. Inhalte für Social Media Beiträge, Grafiken, Logos etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen, wenn nicht anders ausgemacht. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
1.2.3 Der Kunde hat für die Genehmigung der Nutzung von Räumlichkeiten zum Zwecke der “Content-Erstellung” zu sorgen.
1.2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – vom Auftragnehmer zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
1.2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
1.2.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z. B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
1.3 Auftragsabwicklung und Leistungsumfang
1.3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers ergibt sich sich aus der im Agenturvertrag enthaltenen Leistungsbeschreibung oder einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. Des weiteren wird eine schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers benötigt, sobald der Leistungsinhalt nachträglich geändert werden soll.
1.3.2 Für den Auftragnehmer besteht eine Gestaltungsfreiheit bei der Erstellung der Inhalte, solange es sich im vorgegebenen Rahmen des Kunden bewegt.
1.3.3 Liefer- oder Leistungsfristen, die angegeben werden, sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, lediglich als unverbindliche Schätzungen zu betrachten. Verbindliche Termine müssen schriftlich festgelegt und von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3.4 Sollte sich die Lieferung oder Leistung des Auftragnehmers aus Gründen verzögern, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, wie etwa durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die mit zumutbaren Mitteln nicht verhindert werden können, werden die Leistungsverpflichtungen für die Dauer des Hindernisses ausgesetzt und die Fristen entsprechend verlängert. Falls solche Verzögerungen länger als zwei Monate andauern, haben sowohl der Kunde als auch die Agentur das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
1.3.5 Befindet sich der Auftragnehmer im Verzug, kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Auftragnehmer schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese ohne Erfolg verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein nachgewiesener Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers vor.

Teil 2 – Social Media Präsenze
2.1 Funktionsstörungen und Richtlinien von Anbietern
2.1.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen. Dazu gehören auch Handlungen seitens der Anbieter von “Social-Media-Plattformen” (z.B. Instagram, im folgenden als “Anbieter” bezeichnet). Die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
2.1.2 Der Auftragnehmer informiert den Kunden vor der Auftragserteilung darüber, dass Anbieter im Hinblick auf ihre Nutzungsbedingungen das Recht haben, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Gründen entfernen oder zu abzulehnen. Diese Anbieter sind nicht verpflichtet, von Nutzern hochgeladene Inhalte und Informationen an andere Nutzer weiterzuleiten. Daher besteht ein nicht vorhersehbares Risiko für den Auftragnehmer, dass Werbeanzeigen und -auftritte ohne Angabe von Gründen entfernt werden können. Selbst bei einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, jedoch erfolgt auch in diesem Fall die unmittelbare Entfernung der Inhalte. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands kann in solchen Fällen einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Auftragnehmer arbeitet auf Basis dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zugrunde. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde ausdrücklich an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines möglichen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen.
2.1.3 Angesichts der aktuell gültigen Nutzungsbedingungen und der Option jedes Nutzers, durch behauptete Rechtsverletzungen eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann der Auftragnehmer nicht garantieren, dass der beauftragte Inhalt und/oder die beauftragte Kampagne zu jeder Zeit abrufbar ist. Der Auftragnehmer wird den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen ausführen und beabsichtigen, die Richtlinien der Anbieter einzuhalten.
2.1.4 Der Auftragnehmer erstellt in seinem besten Wissen und Gewissen Beiträge für die Social-Media-Kanäle des Kunden. Bestimmte Ergebnisse (z. B. Aufrufe, Verkaufszahlen, Leads, Likes) schuldet der Auftragnehmer dem Kunden ausdrücklich nicht.

Teil 3 – Erstellung und Gestaltung von Content
3.1 Erstellung von Kurzvideos / “Reels” / “TikToks”
3.1.1 Der Auftragnehmer erstellt für den Kunden u. a. Videos (z.B. Mitarbeiter-Vorstellungen, Kunden-Testimonials, Betriebs-Rundgänge etc.). Die Inhalte dieser Videos werden individualvertraglich festgelegt oder erst nach Absprache erstellt.
3.1.2 Nach Absprache wird der Auftragnehmer dem Kunden die vereinbarten Inhalte nach ihrer Fertigstellung zur Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden was den Videoschnitt betrifft eine Korrekturschleife zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in das Video sind nach der ersten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
3.1.3 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einwilligung der in den Videos vorkommenden Personen “ein Teil des Contents zu sein”. Der Auftragnehmer haftet nicht bei nachkommenden Beschwerden der in den Videos vorkommenden Personen.
3.1.4 Sofern der Auftragnehmer mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Videos, wenn individualvertraglich nicht anders vereinbart, erst nach Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der Videos dar. Sofern der Kunde die Videos selbst veröffentlicht oder veröffentlichen soll, hat er die Videos vorab abzunehmen. Sofern der Kunde die Videos vor Abnahme veröffentlicht, gilt die Veröffentlichung als Abnahme. Mit der Abnahme bestätigt der Kunde, die Einwilligungen der in den Videos vorkommenden Personen zu haben.
3.1.5 Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“.

Teil 4 – Marketing
4.1 Schaltung von Werbeanzeigen
4.1.1 Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden bei Schaltung bezahlter Werbeanzeigen in Social-Media-Portalen, Suchmaschinen und sonstigen Medien („Anzeigen“).
4.1.2 Der Auftragnehmer berät den Kunden dahingehend, wie dieser seine Anzeigen so ausgestaltet, dass diese eine möglichst hohe Sichtbarkeit aufweisen. Bestimmte Ergebnisse (z. B. Verkaufszahlen, Leads, Likes) sind hierbei nicht geschuldet.
4.1.3 Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden auch bei der Konzeptionierung und Erstellung der Texte, Bilder und Videos für die Anzeigen. Die Auswahl der Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.) obliegt jedoch allein dem Kunden. In Sachen Gestaltung kann der Auftragnehmer den Kunden allerdings beraten. Der Auftragnehmer wird diese Inhalte, aber auch die Anzeigen insgesamt, nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte der Auftragnehmer in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und/oder die Anzeigen gegen geltendes Recht verstoßen, kann der Auftragnehmer das Einstellen solcher Inhalte bzw. Erstellen der Anzeigen verweigern.
4.1.4 Alle Inhalte für bezahlte Werbeanzeigen müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach vom Auftragnehmer in die jeweiligen Werbekanäle hochgeladen, wobei der Auftragnehmer nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.
4.1.5 Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.
4.1.6 Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Der Auftragnehmer wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.

Teil 5 – Sonstige Bestimmungen
5.1 Preise und Vergütung
5.1.1 Die Höhe der Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.
5.1.2 Die vom Auftragnehmer erstellten Rechnungen werden bei Erhalt durch den Kunden fällig und sind ohne Abzüge innerhalb von vierzehn Kalendertagen auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen, solange nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart. Dies gilt auch für weitere Aufwendungen.
5.1.3 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienste im Voraus für den jeweiligen Vertragsmonat zu entrichten. Der Auftragnehmer behält sich zudem das Recht vor, Ihnen die jeweilige Vergütung für bis zu einem Zeitraum von 12 Monaten im Voraus in Rechnung zu stellen.
5.1.4 Die vom Auftragnehmer gelieferten Inhalte bleiben bis zur Bezahlung der Vergütung durch den Kunden im Eigentum des Auftragnehmers. Im Falle eine Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet weitere Leistungen zu erbringen, solange der Betrag vom Kunden nicht beglichen wurde.
5.1.5 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, seine Preise anzupassen, falls die Kosten seiner Dienstleister steigen, zur Kompensation von inflationären Preisanpassungen, bei einer entsprechenden Erhöhung des Verbraucherpreisindexes oder wenn eine Neugestaltung seines Preisgefüges erforderlich wird. Über solche Preisanpassungen werden wir Sie selbstverständlich im Vorfeld informieren, sodass Sie die Möglichkeit haben, diesen zuzustimmen oder sie abzulehnen. Sollten Sie einer Preisanpassung nicht zustimmen, werden wir versuchen, durch gemeinsame Absprachen eine akzeptable Lösung zu finden. Falls keine Einigung erzielt werden kann, steht beiden Parteien nach dem Scheitern der Verhandlungen das Recht zu, diesen Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
5.2 Mängelgewährleistung
5.2.1 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Auftragnehmer. Der Kunde hat alle Mängel unverzüglich bzw. bis maximal 8 Tage nach der Lieferung dem Auftragnehmer schriftlich zu melden.
5.2.2 Verdeckte Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach dem Erkennen gemeldet werden. Ansonsten gilt die Lieferung/Leistung als genehmigt. Bei rechtzeitiger und gerechtfertigter Meldung eines Mangels wird der Auftragnehmer diesen in angemessener Frist beheben, solange die Verbesserung mit keinen unverhältnismäßig großem Aufwand verbunden und möglich ist. Ansonsten hat der Auftragnehmer das Recht, die Verbesserung zu verweigern. Dem Kunden stehen in diesem Fall die gesetzlichen Minderungs- oder Wandlungsrechte zu.
5.2.3 Der Kunde hat nicht das Recht, Zahlungen aufgrund von Bemängelungen zurückzuhalten.
5.2.4 Zahlungen wegen Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Auftragnehmer resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
5.3 Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
5.3.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
5.3.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Auftragnehmer ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, mit der bestehenden oder vormaligen Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Insbesondere ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, auf seiner Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf bestehende oder vergangene Kunden hinzuweisen (Referenz).
5.4 Vertraulichkeit
5.4.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
5.5 Haftung/Freistellung
5.5.1 Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
5.5.2 Bei leichter Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers und seiner Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen wie Subunternehmern, ist eine Haftung für Sach- und Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um mittelbare oder unmittelbare Schäden, Schäden wegen Unmöglichkeit, Verschuldens während einem Vertragsschluss, Mangelfolgeschäden oder verlorenen Gewinn, Schäden wegen Unmöglichkeit, Verzugs, positiver Forderungsverletzung oder unvollständige oder Mangelhafte Leistung handelt.
5.5.3 Im Falle grober Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers hat der Geschädigte dafür Beweise zu erbringen.
5.5.4 Der Auftragnehmer, seine Angestellten und Erfüllungsgehilfen sind ausdrücklich von jeglicher Haftung für Ansprüche befreit, welche auf Grund ihrer Leistungen gegen den Kunden erhoben wurden, solange er seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für ihn nicht zu erkennen war. Leichte Fahrlässigkeit schadet hierbei nicht. Des weiteren haftet der Auftragnehmer ausdrücklich nicht für Anwaltskosten des Kunden, Prozesskosten oder sonstiger anfallender Kosten des Kunden sowie für sonstige Ansprüche Dritter, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden. In Bezug darauf hat der Kunde den Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen klag-und schadlos zu halten.
5.5.5 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.5.6 Der Auftragnehmer ist ausdrücklich nicht für die Rechtskonformität der Social Media Kanäle des Kunden zuständig. Daher liegt die finale und rechtliche Prüfung im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Auftragnehmer bietet weder rechtliche Beratung noch Ersatz für rechtliche Beratung. Dazu ist er nicht befugt.
5.6 Schlussbestimmungen
5.6.1 Die zwischen dem Auftragnehmer und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
5.6.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
5.6.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.